Sitzung: 08.09.2014 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0039/14
Die Stadt Aschersleben ist
Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch den Gesellschafter.
Geprüft wurde der
Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum
31.12.2013 von der "DOMUS AG". Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind. Die Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 31. März 2014 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2013:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von 309,0 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag 367,8
Tsd. EUR) aus.
Das Jahresergebnis ist insbesondere durch
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 675,1 Tsd. EUR (Vorjahr 1,63 Mio.
EUR ) und durch Fördermittel/Zuschüsse in Höhe von 462,3 Tsd. EUR sowie Erträge
aus Zuschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 179,0 Tsd. EUR geprägt.
Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr nur
marginal um ca. 10,4 Tsd. EUR (0,01%) auf 84.387,7 Tsd. EUR (Vorjahr 84.398,1 Tsd.
EUR) vermindert. Die Eigenkapitalquote von 60,2% ist als sehr gut einzuschätzen
(Vorjahr 59,9 %).
Konstatiert wird eine, im Vergleich zu den
Vorjahren, verminderte Leerstandsquote von 10,8%.
Zum Vergleich die Leerstandsquote aus: 2012_12,4%,
2011_ 12,3%, 2010_12,6%, 2009_13,3% und 2008_14,6%.
Per 31.12.2013 waren 329 WE des eigenen
Wohnungsbestandes nicht vermietet (Vorjahr 389 WE).
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung
haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 66 Tsd. EUR auf ca. 11.758 Tsd. EUR
erhöht. Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 675,1 Tsd. EUR erfolgten
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB für verschiedene Objekte wegen Abriss bzw.
dauerhafter Wertminderung.
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) betrug 2013
_ 4,40 EUR/m² und Monat. (2012_ 4,32, 2011_ 4,25, 2010_4,21; 2009_4,16;
2008_4,11; …. jeweils in EUR/m²).
Zum 20. Juni 2012 wurde die
Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH als Tochtergesellschaft zu gleichen
Teilen mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH gegründet. Neben dem Stammkapital
von 25 Tsd. EUR wurden durch die Ascherslebener Gebäude – und
Wohnungsgesellschaft insgesamt 240,5 Tsd. EUR in die Rücklagen der
Tochtergesellschaft eingezahlt. Davon sind im Geschäftsjahr 2013 ca. 60 Tsd.
EUR eingezahlt worden.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Domus AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2013 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird
zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister
wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
a)
den Jahresabschluss zum 31.12.2013 festzustellen,
b)
den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2013 zu entlasten und
c)
dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in
Höhe von 309.037,14 Euro in die Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen
ist.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Beschlussfassung – 1. Beratung)