Nach der
Kommunalwahl am 25.05.2014 konstituierte sich der neue Ortschaftsrat am
08.07.2014 und wählte gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) aus der Mitte des Ortschaftsrates einen
Ortsbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter.
Gemäß § 85
Abs. 1 Satz 2 des KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Herrn Kai Hohmann zum Ortsbürgermeister
und von Herrn René Lukas zum stellvertretenden Ortsbürgermeister der
Ortschaft Freckleben wird bestätigt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Herrn Kai Hohmann zum Ortsbürgermeister
und von Herrn René Lukas zum stellvertretenden Ortsbürgermeister der
Ortschaft Freckleben wird bestätigt.