Nach der
Kommunalwahl am 25.05.2014 konstituierte sich der neue Ortschaftsrat am
02.07.2014 und wählte gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1Kommunalverfassungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) aus der Mitte des Ortschaftsrates einen
Ortsbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter.
Gemäß § 85
Abs. 1 Satz 2 des KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Herrn Olaf Seidensticker zum Ortsbürgermeister
und von Frau Sabine Herrmann zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin der
Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Herrn Olaf Seidensticker zum Ortsbürgermeister
und von Frau Sabine Herrmann zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin der
Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.