Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 konstituierte sich der neue Ortschaftsrat am 02.07.2014 und wählte gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) aus der Mitte des Ortschaftsrates einen Ortsbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter.

 

Gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 des KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Die Wahl von Herrn Olaf Seidensticker zum Ortsbürgermeister und von Frau Sabine Herrmann zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Die Wahl von Herrn Olaf Seidensticker zum Ortsbürgermeister und von Frau Sabine Herrmann zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Drohndorf wird bestätigt.