Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach der Kommunalwahl am 25.05.2014 konstituierte sich der neue Ortschaftsrat am 01.07.2014 und wählte gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts (KVG LSA) aus der Mitte des Ortschaftsrates einen Ortsbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter.

 

Gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 des KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Stadtrat.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Die Wahl von Herrn Karl-Heinz Trinka zum Ortsbürgermeister, von Herrn Silvio Haut zum 1. stellvertretenden Ortsbürgermeister und von Herrn Marcus Brune zum 2. stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Westdorf wird bestätigt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Die Wahl von Herrn Karl-Heinz Trinka zum Ortsbürgermeister, von Herrn Silvio Haut zum 1. stellvertretenden Ortsbürgermeister und von Herrn Marcus Brune zum 2. stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Westdorf wird bestätigt.