Nach der
Kommunalwahl am 25.05.2014 konstituierte sich der neue Ortschaftsrat am 01.07.2014
und wählte gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalts (KVG LSA) aus der Mitte des Ortschaftsrates einen
Ortsbürgermeister und einen oder mehrere Stellvertreter.
Gemäß § 85
Abs. 1 Satz 2 des KVG LSA bedarf die Wahl der Bestätigung durch den Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Herrn Karl-Heinz
Trinka zum Ortsbürgermeister, von Herrn Silvio Haut zum 1. stellvertretenden
Ortsbürgermeister und von Herrn Marcus Brune zum 2. stellvertretenden Ortsbürgermeister
der Ortschaft Westdorf wird bestätigt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Herrn Karl-Heinz
Trinka zum Ortsbürgermeister, von Herrn Silvio Haut zum 1. stellvertretenden
Ortsbürgermeister und von Herrn Marcus Brune zum 2. stellvertretenden Ortsbürgermeister
der Ortschaft Westdorf wird bestätigt.