Ziel der
Veränderungssperre ist die Wahrung und Sicherung der städtebaulichen Eigenart
des Gebietes „Gartenstadt Johannishof“ vor der Rechtskraft der aufzustellenden
Erhaltungssatzung.
Siehe Anlage 1
Satzung über die Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
Satzung der Veränderungssperre (Anlage 1) für das Gebiet der in Aufstellung
befindlichen Erhaltungssatzung Gartenstadt Johannishof.