Beschluss: ungeändert beschlossen

Ziel der Veränderungssperre ist die Wahrung und Sicherung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Gartenstadt Johannishof“ vor der Rechtskraft der aufzustellenden Erhaltungssatzung.

Siehe Anlage 1 Satzung über die Veränderungssperre

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Veränderungssperre (Anlage 1) für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Gartenstadt Johannishof.