Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Gartenstadt Johannishof entstand in den 1920er Jahren unter Federführung des Ascherslebener Stadtbaurats und Vorstand der Baugenossenschaft Dr. Hans Heckner. Die gartenstädtische Siedlungsanlage verfügt über eine interessante und unverwechselbare städtebauliche Gesamtanlage mit hohen baulich-räumlichen, sozialen und wohnungswirtschaftlichen Qualitäten.

Die heute vorhandene Gebäude- und Freiraumstruktur entspricht bis auf wenige Ergänzungen der ursprünglichen Planung. Ihre spezifische Qualität gewinnt die Siedlung aus dem Dreiklang von zweigeschossigen Wohngebäuden, eingeschossigen Nebengebäuden sowie den intensiv genutzten Gärten im wohnungsnahen Freiraum.

Die besondere städtebauliche Struktur und die bis heute funktionierende enge Verbindung zwischen Gebäuden und Freiraum sind in der Siedlungslandschaft von Mitteldeutschland einzigartig. Die Gartenstadt bietet eine sehr hohe Wohnqualität, was sich unter anderem in einer sehr langen Wohndauer und einer hohen Identifikation der Mieter mit ihrer Siedlung ausdrückt. Die Grundrisse der Wohnungen in den Viertelhäusern sind flexibel nutzbar und haben sich immer wieder an veränderte Wohnbedürfnisse ihrer Bewohner angepasst. Heute leben Paare, Familien und allein stehende Senioren in der Siedlung.

Abrisse von einzelnen Gebäuden würden zu einer irreparablen Schädigung der städtebaulichen und sozialräumlichen Qualität des Ensembles führen, die durch Ersatzneubauten nur schwer zu kompensieren ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB „Erhaltungssatzung Gartenstadt Johannishof“ gefasst.

2.      Ziel und Zweck der Planung:

 

·         Wahrung und Sicherung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes bezüglich seiner städtebaulichen Gestalt.

·         Schaffung eines Genehmigungsvorbehaltes zur Steuerung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung sowie Errichtung baulicher Anlagen.

 

3.   Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Aschersleben, Flur 67, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 65/5, 66/5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 67/14, 68/13, 69/14, 13/9, 54/15, 55/15 und 56/15

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1500

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB „Erhaltungssatzung Gartenstadt Johannishof“ gefasst.

2.      Ziel und Zweck der Planung:

 

·         Wahrung und Sicherung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes bezüglich seiner städtebaulichen Gestalt.

·         Schaffung eines Genehmigungsvorbehaltes zur Steuerung von Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung sowie Errichtung baulicher Anlagen.

 

3.   Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Aschersleben, Flur 67, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 65/5, 66/5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 67/14, 68/13, 69/14, 13/9, 54/15, 55/15 und 56/15

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1500