Sitzung: 16.07.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: VI/0003/14
Die Gartenstadt Johannishof entstand in den 1920er Jahren unter
Federführung des Ascherslebener Stadtbaurats und Vorstand der Baugenossenschaft
Dr. Hans Heckner. Die gartenstädtische Siedlungsanlage verfügt über eine
interessante und unverwechselbare städtebauliche Gesamtanlage mit hohen baulich-räumlichen,
sozialen und wohnungswirtschaftlichen Qualitäten.
Die heute vorhandene Gebäude- und Freiraumstruktur entspricht bis auf
wenige Ergänzungen der ursprünglichen Planung. Ihre spezifische Qualität
gewinnt die Siedlung aus dem Dreiklang von zweigeschossigen Wohngebäuden,
eingeschossigen Nebengebäuden sowie den intensiv genutzten Gärten im
wohnungsnahen Freiraum.
Die besondere städtebauliche Struktur und die bis heute funktionierende
enge Verbindung zwischen Gebäuden und Freiraum sind in der Siedlungslandschaft
von Mitteldeutschland einzigartig. Die Gartenstadt bietet eine sehr hohe
Wohnqualität, was sich unter anderem in einer sehr langen Wohndauer und einer
hohen Identifikation der Mieter mit ihrer Siedlung ausdrückt. Die Grundrisse
der Wohnungen in den Viertelhäusern sind flexibel nutzbar und haben sich immer
wieder an veränderte Wohnbedürfnisse ihrer Bewohner angepasst. Heute leben
Paare, Familien und allein stehende Senioren in der Siedlung.
Abrisse von einzelnen Gebäuden würden zu einer irreparablen Schädigung
der städtebaulichen und sozialräumlichen Qualität des Ensembles führen, die
durch Ersatzneubauten nur schwer zu kompensieren ist.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Für
den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss für
die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund
seiner städtebaulichen Gestalt gemäß §172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB „Erhaltungssatzung
Gartenstadt Johannishof“ gefasst.
2.
Ziel
und Zweck der Planung:
·
Wahrung
und Sicherung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes bezüglich seiner
städtebaulichen Gestalt.
·
Schaffung
eines Genehmigungsvorbehaltes zur Steuerung von Rückbau, Änderung,
Nutzungsänderung sowie Errichtung baulicher Anlagen.
3.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die
Grundstücke Gemarkung Aschersleben, Flur 67, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 65/5, 66/5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4,
13/5, 13/6, 67/14, 68/13, 69/14, 13/9, 54/15, 55/15 und 56/15
Maßgeblich für die Abgrenzung ist
die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:1500
Ja Nein Enthaltungen
7 - -