Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“ besteht das Kuratorium aus 5 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Vorstands. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben wählt ein weiteres Mitglied in den Vorstand der Stiftung. Dieses muss der evangelischen Landeskirche oder der katholischen Kirche angehören.

 

Das zu wählende Mitglied des Vorstands wird für die jeweilige Amtsperiode bzw. für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Dem Vorstand der  Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“ gehören neben den vorgenannten 2 Mitgliedern der jeweilige Superintendent an der St. Stephanikirche, ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannter Vertreter für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur Verwaltung und ein vom Oberbürgermeister nach Anhörung des Superintendenten ernannter evangelischen Pfarrer von Aschersleben an.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat wählt

 

 

Herrn / Frau ……………………………………………..

 

 

für die Dauer seiner/ihrer Zugehörigkeit zum Stadtrat der Stadt Aschersleben in den Vorstand der Stiftung „St. Katharinen und St. Elisabeth“.