Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der „Ökologische Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben“ besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 6 Mitgliedern. Ohne weitere satzungsrechtliche Regelung vertritt der Oberbürgermeister bzw. ein von diesem benannter Vertreter die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet neben dem Oberbürgermeister ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat. Die weiteren Mitglieder werden jeweils von den Mitgesellschaftern Salzlandkreis (zwei Mitglieder), Stadt Seeland und Stadt Falkenstein/Harz (jeweils ein Mitglied) benannt.

 

Die Entsendung des Vertreters in den Aufsichtsrat der „Ökologische Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben“ hat durch Wahl  zu erfolgen.

 

Die Entsendung des Vertreters erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung. Dieser bleibt so lange im Amt, bis ein neues Aufsichtsratsmitglied bestellt ist.

 

Der Gesellschaftsvertrag der „Ökologische Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben beinhaltet insbesondere zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern derzeit keine klaren Bestimmungen. Insoweit bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Überarbeitung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Der nachfolgend gewählte Vertreter wird mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat der

Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben entsandt:

 

 

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