Unter
Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der „Ökologische
Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben“ besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 6 Mitgliedern. Ohne weitere
satzungsrechtliche Regelung vertritt der Oberbürgermeister bzw. ein von diesem
benannter Vertreter die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt
Aschersleben entsendet neben dem Oberbürgermeister ein weiteres Mitglied in den
Aufsichtsrat. Die weiteren Mitglieder werden jeweils von den Mitgesellschaftern
Salzlandkreis (zwei Mitglieder), Stadt Seeland und Stadt Falkenstein/Harz
(jeweils ein Mitglied) benannt.
Die
Entsendung des Vertreters in den Aufsichtsrat der „Ökologische Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben“ hat durch Wahl zu erfolgen.
Die
Entsendung des Vertreters erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung. Dieser bleibt so lange im Amt,
bis ein neues Aufsichtsratsmitglied bestellt ist.
Der
Gesellschaftsvertrag der „Ökologische Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben beinhaltet insbesondere zur Bestellung von
Aufsichtsratsmitgliedern derzeit keine klaren Bestimmungen. Insoweit bedarf der
Gesellschaftsvertrag einer Überarbeitung.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
Der
nachfolgend gewählte Vertreter wird mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat
der
Ökologischen
Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben entsandt:
1.
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