Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung besteht das Kuratorium aus 5 und höchstens 8 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Kuratoriums. Die Stadt Aschersleben entsendet in das Kuratorium 5 weitere Mitglieder. Davon ist ein Mitglied Vertreter der Stifterin Stadt Aschersleben und 4 sind Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Jeder der im Stadtrat vertretenen Faktionen entsendet jeweils einen Vertreter in das Kuratorium der Stiftung. Diese müssen kein Mitglied der jeweiligen Fraktion sein.

 

Die Entsendung dieser weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode. Die Wiederberufung des Vertreters der Stifterin ist zulässig. Insoweit wird vorgeschlagen, den derzeitigen Amtsinhaber, Herrn Schütze, für eine weitere Amtszeit zu  berufen.

 

Die Amtszeit – mit Ausnahme des geborenen Mitgliedes - endet mit dem Ende der Wahlperiode des Stadtrates.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgend benannten Mitglieder werden mit sofortiger Wirkung in das Kuratorium der Rudolf Christian Boettger Stiftung für die Dauer der Amtsperiode entsandt:

 

1.      ……………………………

 

2.      …………………………….

 

3.      …………………………….

 

4.      …………………………….

 

 

Als Mitglied der Stifterin Stadt Aschersleben wird für die Dauer der Amtsperiode

 

                             Herr Steffen Schütze

 

berufen.