Unter
Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung
besteht das Kuratorium aus 5 und höchstens 8 Mitgliedern.
Der
Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Kuratoriums. Die Stadt
Aschersleben entsendet in das Kuratorium 5 weitere Mitglieder. Davon ist ein
Mitglied Vertreter der Stifterin Stadt Aschersleben und 4 sind Vertreter der im
Stadtrat vertretenen Fraktionen. Jeder der im Stadtrat vertretenen Faktionen
entsendet jeweils einen Vertreter in das Kuratorium der Stiftung. Diese müssen
kein Mitglied der jeweiligen Fraktion sein.
Die
Entsendung dieser weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen der Satzung
mit sofortiger Wirkung für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode. Die
Wiederberufung des Vertreters der Stifterin ist zulässig. Insoweit wird
vorgeschlagen, den derzeitigen Amtsinhaber, Herrn Schütze, für eine weitere
Amtszeit zu berufen.
Die
Amtszeit – mit Ausnahme des geborenen Mitgliedes - endet mit dem Ende der
Wahlperiode des Stadtrates.
Beschlussvorschlag:
Die
nachfolgend benannten Mitglieder werden mit sofortiger Wirkung in das
Kuratorium der Rudolf Christian Boettger Stiftung für die Dauer der Amtsperiode
entsandt:
1.
……………………………
2.
…………………………….
3.
…………………………….
4.
…………………………….
Als Mitglied der Stifterin
Stadt Aschersleben wird für die Dauer der Amtsperiode
Herr Steffen
Schütze
berufen.