Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Stadt Aschersleben für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Aschersleber Kulturanstalt“ besteht der Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt aus 11 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister hat den Vorsitz im Verwaltungsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet in den Verwaltungsrat der Aschersleber Kulturanstalt 8 weitere Mitglieder. Daneben gehören 2 Beschäftigtenvertreter (insoweit erfolgt ein gesonderter Beschluss des Stadtrates) dem Verwaltungsrat mit beratender Stimme an.

 

Die Entsendung der weiteren Mitglieder in den Verwaltungsrat der „Aschersleber Kulturanstalt“ hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 44 Abs. 2 GO LSA i. V. m.  § 116 Abs. 1  und § 46(analog) GO LSA sowie § 5 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstaltsgesetz – AnstG) bzw. ab dem 01.07.2014 nach § 45 Abs. 1 KVG LSA i. V. m § 128 Abs. 1 und § 47 (analog) KVG LSA sowie  § 5 des Gesetzes über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstG) zu erfolgen.

 

Die Entsendung der weiteren Mitglieder erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 5 Jahren. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit. Die Mitglieder üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben entsendet mit sofortiger Wirkung nachfolgend benannte Mitglieder

in den Verwaltungsrat der „Aschersleber Kulturanstalt“:   

 

1.      ……………………………

 

2.      …………………………….

 

3.      …………………………….

 

4.      …………………………….

 

5.      …………………………….

 

6.      …………………………….

 

7.      ……………………………

 

8.      ……………………………