Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der „OptimAL
GmbH“ besteht der Aufsichtsrat aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Der
Oberbürgermeister vertritt die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben
entsendet für den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 6 weitere Vertreter.
Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der OptimAL
GmbH hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 119 Abs. 1 und 2 GO LSA
i. V. m. § 46 GO LSA
bzw. ab dem 01.07.2014 nach § 131
Abs. 1 und 3 KVG LSA i. V. m. § 47 KVG LSA zu erfolgen.
Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2015 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese bleiben so
lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt:
Die nachfolgend benannten
Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2015 in den Aufsichtsrat der „OptimAL
GmbH“ für 5 volle Geschäftsjahre entsandt.
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