Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der „Stadtwerke
Aschersleben GmbH“ besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die
Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 4 weitere
Mitglieder. Die envia Mitteldeutsche Energie AG benennt 2 Mitglieder des
Aufsichtsrates.
Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtwerke
Aschersleben GmbH hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 119 Abs.1
und 2 GO LSA i. V. m. § 46 GO LSA bzw. ab
dem 01.07.2014 nach § 131 Abs.1 und 3 KVG LSA i. V. m. § 47 KVG LSA zu erfolgen.
Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2015 für 5 volle
Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung
ab dem 01.01.2015 in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschersleben GmbH für 5
volle Geschäftsjahre entsandt:
- ………………………………………………………………
- ………………………………………………………………
- ………………………………………………………………
- ……………………………………………………………..