Beschluss: ungeändert beschlossen

Unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 6 weitere Vertreter in den Aufsichtsrat.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH hat im Zweifel unter Beachtung der Regelungen in § 119 Abs. 1 und 2 GO LSA i. V. m. § 46 GO LSA bzw. ab dem 01.07.2014 nach § 45 Abs. 2 Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA i. V. m. § 47 KVG LSA zu erfolgen.

 

Die Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2015 für 5 volle Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

Die nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2015 in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH für 5 volle Geschäftsjahre entsandt:

 

 

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