Unter
Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Ascherslebener Gebäude-
und Wohnungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 7
stimmberechtigten Mitgliedern. Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt
Aschersleben im Aufsichtsrat. Die Stadt Aschersleben entsendet für den
Aufsichtsrat dieser Gesellschaft 6 weitere Vertreter in den Aufsichtsrat.
Die
Entsendung der weiteren Vertreter in den Aufsichtsrat der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH hat im Zweifel unter Beachtung der
Regelungen in § 119 Abs. 1 und 2 GO LSA i. V. m. § 46 GO LSA bzw. ab dem 01.07.2014 nach § 45 Abs. 2
Ziffer 12 KVG LSA i. V. m § 131 Abs. 1 und 3 KVG LSA i. V. m. § 47 KVG LSA zu
erfolgen.
Die
Entsendung der weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages mit Wirkung ab dem 01.01.2015 für 5 volle
Geschäftsjahre. Diese Vertreter bleiben so lange im Amt, bis neue
Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:
Die
nachfolgend benannten Vertreter werden mit Wirkung ab dem 01.01.2015 in den
Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH für 5
volle Geschäftsjahre entsandt:
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6.
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