Gemäß
§ 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben gehören dem
Betriebsausschuss unter anderem zwei Beschäftigtenvertreter an.
Die
Beschäftigtenvertreter sind nach Vorschlag des Personalrates des
Bauwirtschaftshofes durch den Stadtrat zu bestellen. Die vom Personalrat
eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt so viele Vorschläge wie
Vertreter oder Vertreterinnen zu bestellen sind.
Vom
Personalrat wurden
1.
Herr Holger Dietrich
3.
Frau Kathrin Müller
4.
Frau Edith Frommann
als
Beschäftigtenvertreter vorgeschlagen.
Auf
Grund der langjährigen Berufserfahrung im Bauwirtschaftshof empfiehlt der
Personalrat des BWH dem Stadtrat, Herrn Holger Dietrich und Herrn Klaus Lösche
als Beschäftigtenvertreter in den Betriebsausschuss zu bestellen.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sofern im Stadtrat keine Einigung
über die Bestellung zustande kommt, gemäß § 8 Abs. 3 EigBG die Vorschriften über die Bestimmung der
Mandatsträger nach § 46 GO LSA entsprechende Anwendung finden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat bestellt die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der
Stadt Aschersleben, Herrn Holger Dietrich und Herrn Klaus Lösche als Vertreter
der Beschäftigten in dessen Betriebsausschuss.