Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Gemäß § 8 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben gehören dem Betriebsausschuss unter anderem zwei Beschäftigtenvertreter an.

Die Beschäftigtenvertreter sind nach Vorschlag des Personalrates des Bauwirtschaftshofes durch den Stadtrat zu bestellen. Die vom Personalrat eingereichte Vorschlagsliste umfasst mindestens doppelt so viele Vorschläge wie Vertreter oder Vertreterinnen zu bestellen sind.

Vom Personalrat wurden

1.      Herr Holger Dietrich

2.      Herr Klaus Lösche

3.      Frau Kathrin Müller

4.      Frau Edith Frommann

als Beschäftigtenvertreter vorgeschlagen.

Auf Grund der langjährigen Berufserfahrung im Bauwirtschaftshof empfiehlt der Personalrat des BWH dem Stadtrat, Herrn Holger Dietrich und Herrn Klaus Lösche als Beschäftigtenvertreter in den Betriebsausschuss  zu bestellen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, sofern im Stadtrat keine Einigung über die Bestellung zustande kommt, gemäß § 8 Abs. 3 EigBG  die Vorschriften über die Bestimmung der Mandatsträger nach § 46 GO LSA entsprechende Anwendung finden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat bestellt die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben, Herrn Holger Dietrich und Herrn Klaus Lösche als Vertreter der Beschäftigten in dessen Betriebsausschuss.