Sitzung: 28.05.2014 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: V/0768/14
In der Vorlage Variantenvergleich für eine kulturelle
Mehrzweckeinrichtung, Vorlage-Nr. V/0646/13, die am 11. 09. 2013 im Stadtrat
beschlossen wurde, ist ein Teilausbau der „Alten Hobelei“ mit einer Bausumme
von 880.000 € vorgesehen.
Die Bausumme wurde im Haushalt 2014 wie folgt abgesichert:
Haushalt
2013 80.000 €
Haushalt
2014 300.000 €
VE Haushalt 2015 380.000 €
VE Haushalt 2016 120.000 €
Durch die Vorlage ergab sich für die Verwaltung auch die Verpflichtung,
eine mögliche Förderung mit dem Land abzustimmen. Nach mehreren Gesprächen mit
dem zuständigen Ministerium und dem Landesverwaltungsamt war es möglich, aus
dem Stadtumbauprogramm Ost, Programmbereich Aufwertung, Prioritätsgebiet,
Sanierungsgebiet/Innenstadtring, Fördermittel zu beantragen.
Am 30. 01. 2014 wurde beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
unseres Landes ein Fördermittelantrag in Höhe von 1,5 Mio. € Gesamtkosten gestellt.
Die 1,5 Mio. € sind aufgeteilt in 1 Mio. € beantragte Förderung und
500.000 € Eigenanteil für den Zeitraum 2014 und 2015.
Sollte dem Fördermittelantrag zugestimmt werden, könnten somit von den im
bisherigen Haushalt veranschlagten 880.000 € erhebliche Mittel eingespart
werden, da die Eigenmittel nur 500.000 € betragen würden.
Damit der Fördermittelantrag bearbeitet werden kann, war es erforderlich,
das ehemalige WEMA-Gelände in das vorhandene Sanierungsgebiet aufzunehmen.
Das geschah im Stadtrat am 26. 02. 2014 mit der Vorlage: Ergänzung des
Baugebietes Sanierungsgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf der integrierten
Stadtentwicklungskonzeption für die Stadt Aschersleben 2020, Vorlage-Nr.
V/0726/13.
Für die Bearbeitung des Fördermittelantrages ist weiterhin eine positive
kommunalaufsichtliche Stellungnahme erforderlich. Diese konnte bisher nicht
erteilt werden, da der Stadtratsbeschluss zur Erhöhung der Gesamtbaukosten und
der dadurch mögliche Gesamtausbau noch nicht gefasst wurde, und somit die
Ermächtigung des Stadtrates über die neue Gesamtfinanzierung noch nicht vorlag.
Im Schreiben des Landrates an den Oberbürgermeister vom 23. 04. 2014 wird
mitgeteilt „… dass die mögliche Bewilligung von Fördermitteln für diese
Maßnahme eine enorme Verringerung der finanziellen Eigenmittel der Stadt
Aschersleben mit sich bringen würde. Unter diesem Aspekt wird die Bewilligung
der Fördermittel grundsätzlich auch begrüßt. … Es bedarf demnach zur Erteilung
einer positiven kommunalaufsichtlichen Stellungnahme zwingend eines Beschlusses
des Stadtrates der Stadt Aschersleben über die Durchführung und Finanzierung
der Maßnahme Umbau „Alte Hobelei“. …“
Die neue Finanzierung gestaltet sich wie folgt:
Gesamtbausumme: 1.500.000 €
davon
Fördermittel: 1.000.000 €
Eigenanteil: 500.000 €
davon:
2014: 250.000 €
2015: 250.000 €
Die im Haushalt 2014 beschlossene VE für 2016 würde dann im Haushalt 2015
nicht mehr erscheinen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die „Alte Hobelei“ wird in den Jahren
2014/2015 mit einer Gesamtbausumme von
1.500.000 € komplett
ausgebaut.
2. Der Komplettausbau steht unter der Bedingung,
dass das Land eine Förderung von 1.000.000 € gewährt.
3. Sollte die Förderung nicht gewährt werden,
bleibt es beim Teilausbau und der bisherigen Bausumme von 880.000 €.
4. Falls die Förderung bewilligt wird, ändert
sich die Finanzierung wie folgt:
Der Eigenanteil für 2014 wird von 300.000 €
auf 250.000 € reduziert, der städtische Eigenanteil für das Haushaltsjahr 2015
reduziert sich von 380.000 € auf 250.000 €, dies ergibt einen Gesamteigenanteil
von 500.000 €.
Die 1.000.000 € Förderung wird im Haushalt
2015 als Einnahme/Ausgabe ausgewiesen.
Beschluss:
1. Die „Alte Hobelei“ wird in den
Jahren 2014/2015 mit einer Gesamtbausumme von 1.500.000 € komplett ausgebaut.
2. Der
Komplettausbau steht unter der Bedingung, dass das Land eine Förderung von
1.000.000 € gewährt.
3. Sollte
die Förderung nicht gewährt werden, bleibt es beim Teilausbau und der
bisherigen Bausumme von 880.000 €.
4. Falls
die Förderung bewilligt wird, ändert sich die Finanzierung wie folgt:
Der
Eigenanteil für 2014 wird von 300.000 € auf 250.000 € reduziert, der städtische
Eigenanteil für das Haushaltsjahr 2015 reduziert sich von 380.000 € auf 250.000
€, dies ergibt einen Gesamteigenanteil von 500.000 €.
Die
1.000.000 € Förderung wird im Haushalt 2015 als Einnahme/Ausgabe ausgewiesen.
Beschluss-Nr.:
639/14
Namentliche
Abstimmung
zur
Vorlage:
22 Ja 10 Nein 1 Stimmenthaltung