Begründung/Erläuterung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. 10. 2013
den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben gefasst.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die
Kommunalaufsicht des Salzlandkreises war es nicht möglich, die vorgenannte
Satzungsänderung zum 01. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen.
Die Voraussetzungen zur öffentlichen Bekanntmachung
der Satzungsänderung liegen nunmehr vor, so dass die beigefügte Satzung
rückwirkend zum 01. Mai 2014 in Kraft treten kann.
Mit dieser Satzungsänderung erweitert sich der
Aufgabenbereich des kommunalen Eigenbetriebes auf die vollumfängliche
Beseitigung des in der Ortschaft Schackstedt anfallenden Niederschlagswassers.
Aus den
vorgenannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat
empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Der Beschluss des Stadtrates vom 30. Oktober
2013 - Beschluss-Nr. 564/13, Vorlage Nr. V/0677/13 (Satzung zur 2.
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der
Stadt Aschersleben) - wird aufgehoben.
- die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2.
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der
Stadt Aschersleben.
Beschluss:
1.
Der
Beschluss des Stadtrates vom 30. Oktober 2013 - Beschluss-Nr. 564/13, Vorlage
Nr. V/0677/13 (Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben) - wird
aufgehoben.
2.
die in
der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.
Beschluss-Nr.:
629/14
Abstimmung zur
Vorlage: – einstimmig bestätigt –