Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Begründung/Erläuterung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. 10. 2013 den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben gefasst.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises war es nicht möglich, die vorgenannte Satzungsänderung zum 01. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen.

 

Die Voraussetzungen zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsänderung liegen nunmehr vor, so dass die beigefügte Satzung rückwirkend zum 01. Mai 2014 in Kraft treten kann.

 

Mit dieser Satzungsänderung erweitert sich der Aufgabenbereich des kommunalen Eigenbetriebes auf die vollumfängliche Beseitigung des in der Ortschaft Schackstedt anfallenden Niederschlagswassers.

 

Aus den vorgenannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Stadtrates vom 30. Oktober 2013 - Beschluss-Nr. 564/13, Vorlage Nr. V/0677/13 (Satzung zur  2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben) -  wird aufgehoben.

  2. die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.

 


Beschluss:

1.        Der Beschluss des Stadtrates vom 30. Oktober 2013 - Beschluss-Nr. 564/13, Vorlage Nr. V/0677/13 (Satzung zur  2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben) -  wird aufgehoben.

2.        die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.

 

Beschluss-Nr.: 629/14

 

 


Abstimmung zur Vorlage: – einstimmig bestätigt –