Beschluss: ungeändert beschlossen

Seit mehreren Jahren wird der Weihnachtsmarkt in Aschersleben vom Ordnungsamt der Stadt Aschersleben organisiert und durchgeführt.

 

Seither ist dieser Markt zu einer festen Größe im kulturellen Angebot der Stadt Aschersleben herangewachsen und wird als solcher von der Bevölkerung auch sehr gut angenommen.

 

Dennoch stellt die Durchführung derartiger kultureller Veranstaltungen keine grundsätzliche Aufgabe des Ordnungsamtes dar, so dass hier eine Aufgabenübertragung an die AKA erforderlich ist.

 

Gemäß § 2 Pkt. 1. a. der Satzung der Stadt für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Aschersleber Kulturanstalt“ ist der Gegenstand dieser Anstalt u.a. der Betrieb und die Verwaltung der Kultur- und Freizeitbereiche sowie des Tourismus in der Stadt Aschersleben. Insofern ist auch der Weihnachtsmarkt als Tourismusmagnet und fester Bestandteil im kulturellen Angebot der Stadt Aschersleben als klassische Aufgabe durch die AKA anzusehen.

 

Folglich ist hier eine Übertragung der Aufgaben und der eingeplanten Mittel vom Ordnungsamt an die AKA vorzunehmen.

Für das Haushaltsjahr 2014 war ein Ausgabeansatz in Höhe von 34.000,00 € eingeplant. Demgegenüber stehen zu erwartende Einnahmen aus Standgebühren in Höhe von ca. 10.000,00 €. Damit verbleibt eine Restsumme in Höhe von 24.000,00 €, die nicht durch Einnahmen gedeckt ist. Dieser Betrag ist zur Sicherstellung  zur der Durchführung des Weihnachtsmarktes 2014 an die AKA zu übertragen.

 

Zur Absicherung der Durchführung des Weihnachtsmarktes erhält die AKA dann ab dem Jahr 2015 einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von derzeit 24.000,00 €.

Die Höhe des Zuschusses ist in den jährlichen Haushaltsberatungen jeweils neu festzulegen.

 

Um der AKA eine Planungssicherheit einzuräumen, sollte auch eine gebührenfreie Überlassung der Fläche des Marktes erfolgen, da die Betreibung des Weihnachtsmarktes auch im Interesse der Stadt erfolgt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Übertragung der Aufgaben zur Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes vom Ordnungsamt der Stadt Aschersleben an die AKA ab dem Jahr 2014.

 

  1. Die im städtischen Haushalt  zur Durchführung des Weihnachtsmarktes 2014 eingeplanten Mittel in Höhe von 24.000,00 € werden an die AKA übertragen.

 

  1. Ab dem Jahr 2015 erhält die AKA zur Durchführung des Weihnachtsmarktes einen zweckgebundenen jährlichen Zuschuss in Höhe von derzeit 24.000,00 €.

 

  1. Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes wird der AKA ab dem Jahr 2014 die unentgeltliche  Sondernutzung des Marktes gewährt.

Beschluss:

 

  1. Die Übertragung der Aufgaben zur Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes vom Ordnungsamt der Stadt Aschersleben an die AKA ab dem Jahr 2014.

 

  1. Die im städtischen Haushalt  zur Durchführung des Weihnachtsmarktes 2014 eingeplanten Mittel in Höhe von 24.000,00 € werden an die AKA übertragen.

 

  1. Ab dem Jahr 2015 erhält die AKA zur Durchführung des Weihnachtsmarktes einen zweckgebundenen jährlichen Zuschuss in Höhe von derzeit 24.000,00 €.

 

  1. Für die Durchführung des Weihnachtsmarktes wird der AKA ab dem Jahr 2014 die unentgeltliche  Sondernutzung des Marktes gewährt.

 

 

Beschluss-Nr.: 638/14

 


Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich bestätigt –