Seit mehreren
Jahren wird der Weihnachtsmarkt in Aschersleben vom Ordnungsamt der Stadt
Aschersleben organisiert und durchgeführt.
Seither ist
dieser Markt zu einer festen Größe im kulturellen Angebot der Stadt
Aschersleben herangewachsen und wird als solcher von der Bevölkerung auch sehr gut
angenommen.
Dennoch stellt
die Durchführung derartiger kultureller Veranstaltungen keine grundsätzliche
Aufgabe des Ordnungsamtes dar, so dass hier eine Aufgabenübertragung an die AKA
erforderlich ist.
Gemäß § 2 Pkt.
1. a. der Satzung der Stadt für die Anstalt des öffentlichen Rechts
„Aschersleber Kulturanstalt“ ist der Gegenstand dieser Anstalt u.a. der Betrieb
und die Verwaltung der Kultur- und Freizeitbereiche sowie des Tourismus in der
Stadt Aschersleben. Insofern ist auch der Weihnachtsmarkt als Tourismusmagnet
und fester Bestandteil im kulturellen Angebot der Stadt Aschersleben als
klassische Aufgabe durch die AKA anzusehen.
Folglich ist
hier eine Übertragung der Aufgaben und der eingeplanten Mittel vom Ordnungsamt
an die AKA vorzunehmen.
Für das
Haushaltsjahr 2014 war ein Ausgabeansatz in Höhe von 34.000,00 € eingeplant.
Demgegenüber stehen zu erwartende Einnahmen aus Standgebühren in Höhe von ca.
10.000,00 €. Damit verbleibt eine Restsumme in Höhe von 24.000,00 €, die nicht
durch Einnahmen gedeckt ist. Dieser Betrag ist zur Sicherstellung zur der Durchführung des Weihnachtsmarktes
2014 an die AKA zu übertragen.
Zur
Absicherung der Durchführung des Weihnachtsmarktes erhält die AKA dann ab dem
Jahr 2015 einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von derzeit 24.000,00 €.
Die Höhe des
Zuschusses ist in den jährlichen Haushaltsberatungen jeweils neu festzulegen.
Um der AKA
eine Planungssicherheit einzuräumen, sollte auch eine gebührenfreie Überlassung
der Fläche des Marktes erfolgen, da die Betreibung des Weihnachtsmarktes auch
im Interesse der Stadt erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Übertragung der Aufgaben
zur Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes vom Ordnungsamt
der Stadt Aschersleben an die AKA ab dem Jahr 2014.
- Die im städtischen
Haushalt zur Durchführung des
Weihnachtsmarktes 2014 eingeplanten Mittel in Höhe von 24.000,00 € werden
an die AKA übertragen.
- Ab dem Jahr 2015 erhält die AKA
zur Durchführung des Weihnachtsmarktes einen zweckgebundenen jährlichen
Zuschuss in Höhe von derzeit 24.000,00 €.
- Für die Durchführung des
Weihnachtsmarktes wird der AKA ab dem Jahr 2014 die unentgeltliche Sondernutzung des Marktes gewährt.
Beschluss:
- Die
Übertragung der Aufgaben zur Organisation und Durchführung des
Weihnachtsmarktes vom Ordnungsamt der Stadt Aschersleben an die AKA ab dem
Jahr 2014.
- Die
im städtischen Haushalt zur
Durchführung des Weihnachtsmarktes 2014 eingeplanten Mittel in Höhe von
24.000,00 € werden an die AKA übertragen.
- Ab
dem Jahr 2015 erhält die AKA zur Durchführung des Weihnachtsmarktes einen
zweckgebundenen jährlichen Zuschuss in Höhe von derzeit 24.000,00 €.
- Für
die Durchführung des Weihnachtsmarktes wird der AKA ab dem Jahr 2014 die
unentgeltliche Sondernutzung des Marktes
gewährt.
Beschluss-Nr.: 638/14
Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich bestätigt –