Die Errichtung
der Straßenbeleuchtungsanlage der Anliegerstraßen dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit
für die Anwohner.
Im gesamten
Straßenzug „Zum Klint“ wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage errichtet.
Im Abschnitt
westlich der „Ochsengasse“ wurde von der enviaM die Freileitung einschließlich Straßenbeleuchtungsanlage zurück gebaut. Dies
wurde erforderlich, weil die Masten verschlissen waren.
In dem
Abschnitt der Straße „Zum Klint“ östlich der „Ochsengasse“ betreibt die enviaM
noch eine funktionierende Freileitungsanlage. Lediglich die daran befestigte
Straßenbeleuchtungsanlage ist verschlissen und muss erneuert werden.
Im
„Cochstedter Weg“ existiert eine unzureichende Straßenbeleuchtungsanlage,
welche noch über eine Freileitung betrieben wird. Aus diesem Grund wird es
notwendig, diese durch eine Neuanlage zu ersetzen.
In beiden
Straßen wird durch den Neubau der Straßenbeleuchtung eine gleichmäßige
Ausleuchtung erreicht. Die Kostenschätzung
beträgt für beide Straßen ca. 45.000,- €.
Das Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in Halberstadt fördert das
Projekt laut Bescheid vom 12.12.2013 mit einem Anteil von 70 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 20.489,97 €. Diese
Zuwendung ist hälftig zwischen der Stadt und den Beitragspflichtigen
aufzuteilen.
Mit Beschluss
des Stadtrates vom 04.12.2013 wurden für dieses Vorhaben 25.000,- € in den
Haushalt 2014 eingestellt. Die Gesamtfinanzierung der Investition wird durch
die Fördemittel gesichert.
Die
anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung der Ortschaft Wilsleben, unter Anrechnung der
Fördermittel, mit 65% an den Kosten beteiligt.
Der
Straßenausbaubeitrag kann erst nach der Schlussabrechnung mit allen Beteiligten
und der Vorlage des Verwendungsnachweises für die erhaltenen Fördermittel
erhoben werden. Die daraus resultierende Einnahme für den Haushalt wird
frühestens in 2015 erwartet.
Am 19.03.2014
wurde das Projekt in der Ortschaftsratssitzung vorgestellt.
Die Bürgerversammlung
ist am 28.04.2014 geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Straßenbeleuchtung in den Straßen „Zum
Klint“ und „Cochstedter Weg“ in der Ortschaft Wilsleben wird neu gebaut.
- Die
Finanzierung der Gesamtausgabe von 45,000,- € wird mit einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000,- € gesichert. Die Deckung
erfolgt über die außerplanmäßige Einnahme der Fördermittel.
- Die
Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Wilsleben“ in der derzeit
gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es
werden separate Abrechnungsabschnitte für die Straßen „Zum Klint“ und
„Cochstedter Weg“ gebildet (siehe Anlage)
- Es
werden keine Vorausleistungen erhoben.
Beschluss:
- Die Straßenbeleuchtung in den Straßen „Zum
Klint“ und „Cochstedter Weg“ in der Ortschaft Wilsleben wird neu gebaut.
- Die
Finanzierung der Gesamtausgabe von 45,000,- € wird mit einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000,- € gesichert. Die Deckung
erfolgt über die außerplanmäßige Einnahme der Fördermittel.
- Die
Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Wilsleben“ in der derzeit
gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es
werden separate Abrechnungsabschnitte für die Straßen „Zum Klint“ und
„Cochstedter Weg“ gebildet (siehe Anlage)
- Es
werden keine Vorausleistungen erhoben.
Beschluss-Nr.:
635/14
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt -