Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 100 Abs. 3 GO LSA gilt die Kreditermächtigung für Investitionen weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist.

 

Für das Haushaltsjahr 2013 wurde kommunalaufsichtlich eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.310.000 Euro genehmigt.

 

Diese wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

 

Für die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.310.000 Euro für das Jahr 2013 besteht daher die Möglichkeit, diesen Betrag in das Haushaltsjahr 2014 zu übernehmen.

 

Die in § 2 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzte Kreditaufnahme stellt jedoch lediglich die Festlegung des Höchstbetrages dar.

 

Die tatsächliche Kreditaufnahme im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes ist nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich.

 

Um den Ablauf der geplanten Baumaßnahmen nicht zu gefährden, soll der Oberbürgermeister hiermit ermächtigt werden, gemäß der im Beschluss genannten Vorgaben Kredite im Haushaltsjahr 2014 aufnehmen zu können.

 

Der konkrete Betrag der Kreditaufnahme richtet sich nach den bis zum Zeitpunkt der Kreditausschreibung nachgewiesenen und vorfinanzierten Investitionsausgaben.

 

Der Stadtrat wird nach erfolgter Kreditaufnahme jeweils zeitnah über die Darlehenskonditionen unterrichtet werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in § 2 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzten und kommunalaufsichtlich genehmigten Kredit in Höhe von 1.310.000 Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.

 

          Der Gesamtkreditbetrag darf 1.310.000 Euro nicht übersteigen.

 

2.       Der höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.

Die Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 20 Jahre nicht übersteigen.

Die Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.


Beschluss:

 

1.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in § 2 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzten und kommunalaufsichtlich genehmigten Kredit in Höhe von 1.310.000 Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.

 

          Der Gesamtkreditbetrag darf 1.310.000 Euro nicht übersteigen.

 

2.      Der höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.

Die Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 20 Jahre nicht übersteigen.

Die Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.

 

Beschluss-Nr.: 633/14

 

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt -