Gemäß § 100 Abs. 3 GO LSA
gilt die Kreditermächtigung für Investitionen weiter, bis die Haushaltssatzung
für das übernächste Jahr erlassen ist.
Für das Haushaltsjahr
2013 wurde kommunalaufsichtlich eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.310.000
Euro genehmigt.
Diese wurde bisher nicht
in Anspruch genommen.
Für die nicht in Anspruch
genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.310.000 Euro für das Jahr 2013
besteht daher die Möglichkeit, diesen Betrag in das Haushaltsjahr 2014 zu
übernehmen.
Die in § 2 der Haushaltssatzung
2013 festgesetzte Kreditaufnahme stellt jedoch lediglich die Festlegung des
Höchstbetrages dar.
Die tatsächliche
Kreditaufnahme im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes ist nur mit
Zustimmung des Stadtrates möglich.
Um den Ablauf der
geplanten Baumaßnahmen nicht zu gefährden, soll der Oberbürgermeister hiermit
ermächtigt werden, gemäß der im Beschluss genannten Vorgaben Kredite im
Haushaltsjahr 2014 aufnehmen zu können.
Der konkrete Betrag der
Kreditaufnahme richtet sich nach den bis zum Zeitpunkt der Kreditausschreibung
nachgewiesenen und vorfinanzierten Investitionsausgaben.
Der Stadtrat wird nach
erfolgter Kreditaufnahme jeweils zeitnah über die Darlehenskonditionen
unterrichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in § 2 der Haushaltssatzung 2013 festgesetzten und kommunalaufsichtlich genehmigten Kredit in Höhe von 1.310.000 Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.
Der Gesamtkreditbetrag darf 1.310.000 Euro nicht übersteigen.
2. Der höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 20 Jahre nicht übersteigen.
Die Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.
Beschluss:
1. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, den in § 2 der Haushaltssatzung 2013
festgesetzten und kommunalaufsichtlich genehmigten Kredit in Höhe von 1.310.000
Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.
Der
Gesamtkreditbetrag darf 1.310.000 Euro nicht übersteigen.
2. Der
höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die
Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 20 Jahre nicht übersteigen.
Die
Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu
erfolgen.
Beschluss-Nr.: 633/14
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt -