Der Stadtrat Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. in seiner Sitzung am 09.04.2014 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,32 ha (63.194 m²). Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist nach Rechtswirksamkeit des abzuschließenden Erschließungsvertrages ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. in seiner Sitzung am 09.04.2014 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 6,32 ha (63.194 m²). Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist nach Rechtswirksamkeit des abzuschließenden Erschließungsvertrages ortsüblich bekannt zu machen.