Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

Auf Grund von massiven baulichen Schäden musste zum Anfang des Jahres 2011 die Nutzung des Schulgebäudes der Grundschule Mehringen aufgegeben werden. Um das Gebäude umfassend zu sanieren und für den Schulbetrieb wieder herzurichten sind nach den Kostenschätzungen des Planungsbüros ca. 600.000 EUR notwendig. Eine Förderung im Rahmen des Programms STARK III ist nicht möglich, da die erforderlichen 100 Mindestschüler bis zum 2029/30 nicht dargestellt werden können. Insofern ist die Finanzierung ausschließlich aus Haushaltsmitteln zu bestreiten. Da die Haushaltslage der Stadt keine Kreditaufnahmen zulässt, musste die Maßnahme in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt werden. Im ersten Abschnitt sollen nur die notwendigsten Arbeiten ausgeführt werden um die Räume für den Schulbetrieb wieder nutzbar zu machen. Aus bau- und sicherheitstechnischen Gründen reichen die für das Jahr 2014 bereitgestellten 170.000 EUR nicht aus um diesen ersten Bauabschnitt durchzuführen.

 

Der Ortschaftsrat hatte in seiner Sitzung am 27. August 2013 Mittel aus der Rücklage bereitgestellt, um die Sanierung des gesamten Gebäudetraktes bestehend aus Schule und Kindergarten zu finanzieren. Davon waren 30.000 EUR für die Nutzbarmachung der Sporthalle gebunden. Um die Mehrkosten zu decken, sollen diese Mittel nun für die Schulsanierung eingesetzt werden.     

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat beschließt, dass die für die Nutzbarmachung der Sporthalle vorgesehenen Mittel in Höhe von 30.000 EUR für die Sanierung der Schule eingesetzt werden.