Sitzung: 26.03.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: V/0733/14
Mit Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Land Sachsen Anhalt vom 21.02.2012 wurde die
Tiefenbegrenzungsregelung für Grundstücke, die nicht an eine Straße angrenzen
oder nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit einer Straße verbunden
sind, bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich für nichtig erklärt.
Desweiteren wurde mit
Schreiben vom 07.03.2013 von der Kommunalaufsicht die Regelung des § 12 Abs. 3
der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen
Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf vom 06.05.2009 beanstandet und eine
Anpassung an die derzeitige Rechtslage angeordnet. Diesbezüglich muss die
Billigkeitsregelung für die übergroßen Wohngrundstücke in der Satzung angepasst
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1.
Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender
Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft
Drohndorf.
Ja Nein Enthaltungen
8 - -