Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Erstellung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben“ 2007 hat die positive innerstädtische Entwicklung in der Stadt Aschersleben wirkungsvoll unterstützt und ermöglicht, auch künftig Maßnahmen zur konzeptionellen als auch städtebaulichen Begegnung des Strukturwandel zu ergreifen.

 

Die Fortschreibung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben“ ermöglicht, die Entwicklungen schneller zu analysieren und zu bewerten sowie gezielte Aktivitäten zur Stärkung der Innenstadt abzuleiten.

 

Die Schwerpunkte der Fortschreibung des „Kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Aschersleben“ umfassen:

·         Aktualisierung der Verflechtungsgebiete

·         objektive Ist-Analyse bezüglich Angebotsstruktur im Einzelhandel, Dienstleistungen, 

   Gastronomie, Hotellerie

·         Analyse Versorgungsstruktur

·         Vollversorgung nördliches Stadtgebiet – Analyse und Bewertung

·         Entwicklung des Einzelhandels seit 2006

·         Perspektiven und Entwicklungschancen der Innenstadt

·         Empfehlung zur Verkehrsführung Innenstadt

·         Zentralität Kernstadt – Beurteilung der Zentren

·         Repräsentative Befragung zur Attraktivität der Innenstadt

·         Beurteilung und Einschätzung Kaufland / leere Verkaufsflächen

 

Die Stadt Aschersleben erwartet ein fachlich fundiertes Instrumentarium, um geplant Einzelhandelsansiedlungen im Hinblick auf Angebots- und Versorgungsfunktionen zu steuern.

 

Die Planung der erforderlichen Haushaltsmittel wurde auch mittelfristig durch Beschluss der Haushaltssatzung 2014 bestätigt.

 

Es wird eine Förderung über das Programm Sachsen-Anhalt Regio von bis zu 80% erwartet.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das „Kommunale Einzelhandelskonzept der Stadt Aschersleben“ aus dem Jahr 2007 wird aktualisiert und fortgeschrieben. Es dient der Bewertung und Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Stadt und wird als verbindliche Grundlage im Rahmen künftiger Bauleitverfahren anerkannt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt entsprechende Schritte einzuleiten.

 

 

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

 8                             /                                /