Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwender bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 09.04.2014 über die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Die Beschlussempfehlung zu den Bedenken der

 

lfd. Nr. 16 der Versandliste           Salzlandkreis                                                       S. 21-26

 

wird gebilligt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung. Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.