Ein privater
Investor plant in einer Industriebrache in Aschersleben, die seit über 20
Jahren ungenutzt ist und leer steht, im Industrie- und Gewerbegebiet
„Junkersfeld“ eine Großraumdiskothek.
Das
betreffende Grundstück erstreckt sich über die beiden bisherigen Teilgebiete GE
1 und GIe 1. Nach § 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in einem
Industriegebiet derartige Vergnügungsstätten generell unzulässig, in einem
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO können sie ausnahmsweise zugelassen werden.
Der seit
2004 rechtskräftige B-Plan Nr. 14 „Industrie-
und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ lässt diese Ausnahme bisher
nicht zu.
Ziel des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 14 ist deshalb, die Umwidmung des
Teilgebietes GI 1 in ein Gewerbegebiet und die ausnahmsweise zulässige
Nutzungsart „Vergnügungsstätte“ nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zuzulassen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben
soll
der Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und
Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ geändert werden.
Der Geltungsbereich
des Änderungsverfahrens wird im Nordosten durch die Walter-Kersten-Straße, im Nordwesten
durch den Majoranweg und im Süden durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG begrenzt.
Die Fläche beträgt ca. 7,18 ha (71.779 m²).
Beschluss:
Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben
soll der Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ geändert werden.
Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens wird im Nordosten durch die Walter-Kersten-Straße, im Nordwesten durch den Majoranweg und im Süden durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG begrenzt. Die Fläche beträgt ca. 7,18 ha (71.779 m²).