Beschluss: ungeändert beschlossen

Ein privater Investor plant in einer Industriebrache in Aschersleben, die seit über 20 Jahren ungenutzt ist und leer steht, im Industrie- und Gewerbegebiet „Junkersfeld“ eine Großraumdiskothek.

Das betreffende Grundstück erstreckt sich über die beiden bisherigen Teilgebiete GE 1 und GIe 1. Nach § 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in einem Industriegebiet derartige Vergnügungsstätten generell unzulässig, in einem Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO können sie ausnahmsweise zugelassen werden.

Der seit 2004 rechtskräftige B-Plan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ lässt diese Ausnahme bisher nicht zu.

Ziel des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 14 ist deshalb, die Umwidmung des Teilgebietes GI 1 in ein Gewerbegebiet und die ausnahmsweise zulässige Nutzungsart „Vergnügungsstätte“ nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zuzulassen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ geändert werden.

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens wird im Nordosten durch die Walter-Kersten-Straße, im Nordwesten durch den Majoranweg und im Süden durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG begrenzt. Die Fläche beträgt ca. 7,18 ha (71.779 m²).


Beschluss:

 

Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

 

 

soll der Bebauungsplan Nr. 14 „Industrie- und Gewerbegebiet - Nord/West, Junkersfeld“ geändert werden.

Der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens wird im Nordosten durch die Walter-Kersten-Straße, im Nordwesten durch den Majoranweg und im Süden durch die Anlagen der Deutschen Bahn AG begrenzt. Die Fläche beträgt ca. 7,18 ha (71.779 m²).