Sitzung: 12.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: V/0726/13
Im Ergebnis der bereits vollzogenen Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen
wurde festgestellt, dass das Baugebiet Sanierungsgebiet des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
der Stadt Aschersleben zur weiteren Stärkung der Innenstadt zur Verbesserung
der Lebensqualität durch die sich darstellenden bebauten Flächen der ehemaligen
WEMA zu erweitern ist.
Die zu ergänzende Fläche im Baugebiet Sanierungsgebiet wird durch
folgende Straßenzüge begrenzt:
1.
Im Norden durch die Magdeburger Straße
2.
Im Westen durch den Straßenzug Hinter dem Zoll
3.
Im Süden durch die Lange Reihe.
Im Osten grenzt die zu erweiternde Fläche an das vorhandene Baugebiet
Sanierungsgebiet.
Die zu erweiternde Fläche betrifft die Grundstücke
in der Flur 49, Flurstücke 51/2, 62/1, 62/2, 137, 138, 139, 140, 141,
142, 143, 144.
mit einer Fläche von 18.768 m².
Die Stadt Aschersleben ist Eigentümer der Grundstücke der Alten Hobelei
und der öffentlichen Verkehrsfläche im Erweiterungsgebiet. Alle Baulichkeiten,
außer der Alten Hobelei, wurden saniert und einer Nutzung zugeführt. Für die
Alte Hobelei erfolgten nur Sicherungs- und Instandsetzungsarbeiten zum Erhalt
des Bauwerkes, aber nicht nutzungsbezogen.
Mit der Strategie des Stadtumbaus Ost, das Wohnen im innerstädtischen
Bereich zu verdichten, bedarf es auch einer Verbesserung der Lebensqualität
durch aufwertende Maßnahmen in Bereichen leer stehender Bausubstanz und
Zuführung einer Nutzung.
Für das markante Gebäude der Alten Hobelei im Zufahrtsbereich zur
Innenstadt besteht für die Stadt Aschersleben die Möglichkeit, mit einer Nutzungszuführung
als Aufwertungsmaßnahme entsprechende Fördermittel im Rahmen des Stadtumbaus
Ost bewilligt zu bekommen.
Die Erweiterung des Baugebietes Sanierungsgebiet entspricht den Zielen
und Festlegungen des beschlossenen
integrieren Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Aschersleben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das Baugebiet Sanierungsgebiet mit vorrangigem
Handlungsbedarf der integrierten Stadtentwicklungskonzeption für die Stadt
Aschersleben 2020wird entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes ergänzt.
Ja Nein Enthaltungen
6 - -