Sitzung: 12.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: V/0724/13
Der Stadtrat hat 1994 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen,
um die Umnutzung des Quartiers von einer Industriebrache in ein Mischgebiet
bauleitplanerisch vorzubereiten. Zeitgleich wurde eine Veränderungssperre
(Beschluss-Nr. 40/94 vom 05.10.1994) beschlossen, die in erster Linie
großflächigen Einzelhandel verhindern sollte. Sie trat nach Ablauf von zwei
Jahren – 1996 – außer Kraft.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Aschersleben die Industriebrache der
OPTIMA erworben und im Rahmen des Stadtumbaus in ein Bildungszentrum von
herausragender Bedeutung und in eine Parkanlage der Landesgartenschau 2010
umgenutzt.
Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ ist somit
überflüssig.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 26 „Mischgebiet
- Bestehornstraße/Wilhelmstraße“
in Aschersleben wird eingestellt.
2. Der Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet
- Bestehornstraße/Wilhelmstraße“
in Aschersleben vom 07.09.1994
(Beschluss – Nr. 012/94) wird aufgehoben.
Ja Nein Enthaltungen
6 - -