Sitzung: 12.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: V/0723/13
Am 25.02.2009 hat die Regionalversammlung der RPM den Regionalen
Entwicklungsplan Harz für den Bereich Aschersleben beschlossen. Der Plan ist
mit der Bekanntmachung vom 23.05.2009 rechtswirksam.
Im Regionalen Entwicklungsplan Harz ist für den gekennzeichneten Bereich
das Eignungsgebiet (3) für die Nutzung der Windenergie, welches überwiegend in
der Gemarkung Giersleben liegt,
ausgewiesen.
Ursprünglich sollte mit dem B-Plan Nr. 34 die Errichtung von
Windenergieanlagen geregelt werden. Die zeitgleich beschlossene
Veränderungssperre (Beschluss-Nr. 419/01 vom 29.08.2001) trat nach Ablauf von
zwei Jahren – 2003 – außer Kraft. Zwischenzeitlich sind in der Gemarkung
Aschersleben neben denen in Giersleben 15 WEA entstanden.
Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 34 „An der Mohlweide“ ist somit
überflüssig.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 34 „An der Mohlweide“ in
Aschersleben wird eingestellt.
2. Der Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 34 „An der Mohlweide“ in
Aschersleben vom 29.08.2001 (Beschluss – Nr. 418/01) wird aufgehoben.
Ja Nein Enthaltungen
6 - -