Sitzung: 12.02.2014 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: V/0722/13
Am 06.12.2013 wurde das „Industriegebiet Zornitzer Weg“, für welches mit
Hilfe des Bebauungsplanes Nr. 40 „Industriegebiet Nordost“ das Baurecht hergestellt wurde,
seiner Bestimmung übergeben.
Die laut B-Plan erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden
teilweise im Geltungsbereich und teilweise am Fallersleber Weg auf bergbaulich
vorbelasteten Flächen der Stadt Aschersleben realisiert. Weitere A/E-Maßnahmen
südlich des Gewerbegebietes Güstener Straße waren nicht erforderlich, so dass
eine zusätzlich Ausweisung von Grünflächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 41 nicht notwendig wurde. Wertvoller Ackerboden bleibt
erhalten.
Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ ist somit
überflüssig.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Bauleitplanverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in
Aschersleben wird eingestellt.
2. Der Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in
Aschersleben vom 20.10.2010 (Beschluss – Nr. 189/10) wird aufgehoben.
Ja Nein Enthaltungen
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