Beschluss: ungeändert beschlossen

Im Ergebnis der bereits vollzogenen Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass das Baugebiet Sanierungsgebiet  des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Aschersleben zur weiteren Stärkung der Innenstadt zur Verbesserung der Lebensqualität durch die sich darstellenden bebauten Flächen der ehemaligen WEMA zu erweitern ist.

 

Die zu ergänzende Fläche im Baugebiet Sanierungsgebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:

 

1.               Im Norden durch die Magdeburger Straße

2.               Im Westen durch den Straßenzug Hinter dem Zoll

3.               Im Süden durch die Lange Reihe.

 

Im Osten grenzt die zu erweiternde Fläche an das vorhandene Baugebiet Sanierungsgebiet.

 

Die zu erweiternde Fläche betrifft die Grundstücke

 

in der Flur 49, Flurstücke 51/2, 62/1, 62/2, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144.

 

mit einer Fläche von 18.768  m².

 

Die Stadt Aschersleben ist Eigentümer der Grundstücke der Alten Hobelei und der öffentlichen Verkehrsfläche im Erweiterungsgebiet. Alle Baulichkeiten, außer der Alten Hobelei, wurden saniert und einer Nutzung zugeführt. Für die Alte Hobelei erfolgten nur Sicherungs- und Instandsetzungsarbeiten zum Erhalt des Bauwerkes, aber nicht nutzungsbezogen.

Mit der Strategie des Stadtumbaus Ost, das Wohnen im innerstädtischen Bereich zu verdichten, bedarf es auch einer Verbesserung der Lebensqualität durch aufwertende Maßnahmen in Bereichen leer stehender Bausubstanz und Zuführung einer Nutzung.

Für das markante Gebäude der Alten Hobelei im Zufahrtsbereich zur Innenstadt besteht für die Stadt Aschersleben die Möglichkeit, mit einer Nutzungszuführung als Aufwertungsmaßnahme entsprechende Fördermittel im Rahmen des Stadtumbaus Ost bewilligt zu bekommen.

 

Die Erweiterung des Baugebietes Sanierungsgebiet entspricht den Zielen und Festlegungen des beschlossenen  integrieren Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Aschersleben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Baugebiet Sanierungsgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf der integrierten Stadtentwicklungskonzeption für die Stadt Aschersleben 2020wird entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes ergänzt.


Beschluss:

 

Das Baugebiet Sanierungsgebiet mit vorrangigem Handlungsbedarf der integrierten Stadtentwicklungskonzeption für die Stadt Aschersleben 2020wird entsprechend des beiliegenden Übersichtsplanes ergänzt.

 


- mehrheitlich bestätigt -