Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat hat 1994 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um die Umnutzung des Quartiers von einer Industriebrache in ein Mischgebiet bauleitplanerisch vorzubereiten. Zeitgleich wurde eine Veränderungssperre (Beschluss-Nr. 40/94 vom 05.10.1994) beschlossen, die in erster Linie großflächigen Einzelhandel verhindern sollte. Sie trat nach Ablauf von zwei Jahren – 1996 – außer Kraft.

Zwischenzeitlich hat die Stadt Aschersleben die Industriebrache der OPTIMA erworben und im Rahmen des Stadtumbaus in ein Bildungszentrum von herausragender Bedeutung und in eine Parkanlage der Landesgartenschau 2010 umgenutzt.

Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ ist somit überflüssig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ in  Aschersleben vom 07.09.1994 (Beschluss – Nr. 012/94) wird aufgehoben.


Beschluss:

 

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Mischgebiet  - Bestehornstraße/Wilhelmstraße“ in  Aschersleben vom 07.09.1994 (Beschluss – Nr. 012/94) wird aufgehoben.

 


- einstimmig bestätigt -