Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 25.02.2009 hat die Regionalversammlung der RPM den Regionalen Entwicklungsplan Harz für den Bereich Aschersleben beschlossen. Der Plan ist mit der Bekanntmachung vom 23.05.2009 rechtswirksam.

Im Regionalen Entwicklungsplan Harz ist für den gekennzeichneten Bereich das Eignungsgebiet (3) für die Nutzung der Windenergie, welches überwiegend in der Gemarkung Giersleben liegt,  ausgewiesen.

Ursprünglich sollte mit dem B-Plan Nr. 34 die Errichtung von Windenergieanlagen geregelt werden. Die zeitgleich beschlossene Veränderungssperre (Beschluss-Nr. 419/01 vom 29.08.2001) trat nach Ablauf von zwei Jahren – 2003 – außer Kraft. Zwischenzeitlich sind in der Gemarkung Aschersleben neben denen in Giersleben 15 WEA entstanden.

Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 34 „An der Mohlweide“ ist somit überflüssig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 34 „An der Mohlweide“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „An der Mohlweide“ in  Aschersleben vom 29.08.2001 (Beschluss – Nr. 418/01) wird aufgehoben.


Beschluss:

 

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 34 „An der Mohlweide“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „An der Mohlweide“ in  Aschersleben vom 29.08.2001 (Beschluss – Nr. 418/01) wird aufgehoben.

 


- einstimmig bestätigt -