Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 06.12.2013 wurde das „Industriegebiet Zornitzer Weg“, für welches mit Hilfe des Bebauungsplanes Nr. 40 „Industriegebiet  Nordost“ das Baurecht hergestellt wurde, seiner Bestimmung übergeben.

Die laut B-Plan erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden teilweise im Geltungsbereich und teilweise am Fallersleber Weg auf bergbaulich vorbelasteten Flächen der Stadt Aschersleben realisiert. Weitere A/E-Maßnahmen südlich des Gewerbegebietes Güstener Straße waren nicht erforderlich, so dass eine zusätzlich Ausweisung von Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 nicht notwendig wurde. Wertvoller Ackerboden bleibt erhalten.

Das Verfahren zum Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ ist somit überflüssig.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in  Aschersleben vom 20.10.2010 (Beschluss – Nr. 189/10) wird aufgehoben.


Beschluss:

 

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Über den Tonkuhlen“ in  Aschersleben vom 20.10.2010 (Beschluss – Nr. 189/10) wird aufgehoben.

 


- einstimmig bestätigt -