Die Stadt Aschersleben ist mit einem
Stammkapitalanteil von 13.650 EUR (entspricht 17,33 % Anteil am Stammkapital)
Mitgesellschafterin der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ mit
Sitz in Nachterstedt.
Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der
Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum
31.12.2012 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte am 2. Oktober 2013 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2012:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2012 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 89 Tsd. EUR aus (im
Vorjahr ca. 2,6 Mio. EUR). Dieser ist im Wesentlichen auf den strukturellen
Wohnungsleerstand bei Gebäuden aufgrund der Überkapazitäten auf dem
Wohnungsmarkt zurückzuführen, der zu niedrigen Marktmieten und erhöhten
Erlösschmälerungen geführt hat. In Relation zu den erzielten Mieteinnahmen ist
darüber hinaus der Kapitaldienst in Höhe von ca. 68 % der Ist-Mieten zu hoch
(Vorjahr ca. 66%)
Der Leerstand erhöhte sich um 2% (+14WE) und ist
aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region, speziell auch in der
Seelandregion, ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung auf Besserung besteht
durch den Neubau einer Recycling Firma am Standort Nachterstedt mit ca. 200
neuen Arbeitsplätzen.
Negativ beeinflusst wurde weiterhin das
Jahresergebnis 2012 durch die außerplanmäßigen Abschreibungen wegen dauernder
Wertminderung des Anlagevermögens in Höhe von ca. 491 Tsd. EUR.
Aufgrund des geringen Eigenkapitals wird
bilanziell ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von ca. 927 Tsd.
EUR ausgewiesen. Die Gesellschaft hat daher 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept
erarbeitet und mit den Banken einen Schuldenschnitt verhandelt.
Die Voraussetzungen für die Umsetzung des
Sanierungskonzeptes liegen vor. Die notwendigen Beschlüsse und Verträge sind
gefasst bzw. geschlossen. Die Stadt Aschersleben hat am 17. April 2013 den
Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und
Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu
verzichten.
Das Vermögen der Gesellschaft wird durch das
Sachanlagevermögen geprägt. Dieses hat sich um insgesamt ca. 537 Tsd. EUR
verringert. Die Verbindlichkeiten konnten im Vergleich zum Vorjahr um ca. 252
Tsd. EUR auf 18,4 Mio. EUR abgebaut werden.
Aufgrund der angespannten Liquiditätslage konnte
die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2012 keine Investitionen vornehmen. Es sind
lediglich ca. 124 Tsd. EUR für Instandhaltung aufgewendet worden.
Die Prüfer weisen im uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Gesellschaft zum 31. Dezember 2012
bilanziell überschuldet ist. Trotz der Überschuldung ist bei der Erstellung des
Jahresabschlusses von der Unternehmensfortführung auszugehen, da eine
insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft gemäß § 19 InsO, durch die
im Jahre 2008 durch die Gesellschafter mit qualifiziertem Rangrücktritt
gewährten Darlehen, nicht gegeben ist.
Die Tilgungs- und Zinszahlungen beeinträchtigen
die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann nur durch
die Umsetzung des Sanierungskonzeptes ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
stabilisieren. Die Liquidität der Gesellschaft ist derzeit gesichert. Die
wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die Liquiditätsausstattung der
Gesellschaft, wird in künftigen Jahren maßgeblich durch die
Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des Leerstandes beeinflusst.
Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes (ab
01.08.2013) kann die Gesellschaft ihre Vermögens-, Finanz– und Ertragslage
verbessern, notwendige Investitionen tätigen und mit dem Abbau des
Instandhaltungsrückstaus beginnen.
Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht sind keine
Gründe ersichtlich dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Zuständigkeit: §§ 44 Abs. 2, 121 GO LSA i.V.m. §
42a GmbHG
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“
a)
den
Jahresabschluss zum 31.12.2012 festzustellen,
b)
den
Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten
und
c)
dafür
zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 88.969,81 Euro auf neue
Rechnung vorgetragen wird.
_________________
Oberbürgermeister
Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2012 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2012 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten
und
c) dafür
zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 88.969,81 Euro auf neue
Rechnung vorgetragen wird.