Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

In der Sitzung des Wirtschafts- und Projektentwicklungsausschusses am 23.09.2009 wurde der Grundsatzbeschluss zur 4. Erweiterung des „Gewerbegebietes Güstener Straße“ in Aschersleben beschlossen. Im November 2012 erfolgte der Spatenstich für den Beginn des Bauvorhabens. Das Bauvorhaben steht kurz vor der Fertigstellung.

 

In diesem Zusammenhang und zur Vorwegweisung  ist die Benennung des neuen Gebietes erforderlich, da es eine separate Zufahrt von der Kreisstraße erhält und keine innere Verbindung zum „Gewerbegebiet Güstener Straße“ besteht.

 

Die vorgeschlagene Bezeichnung „Industriegebiet Zornitzer Weg“ soll den Bezug zur Lage des Gebietes sowie zur vorgesehenen Ansiedlung von Produktionsbetrieben herstellen. Ein dort verlaufender Feldweg wird aufgrund alter Feldflurbezeichnungen Zornitzer Weg genannt. Zornitz ist eine vermutlich im 7. Jahrhundert oder früher gegründete slawische Siedlung, die wieder untergegangen ist und nur noch als wüster Ort bezeichnet wird.

 

Aufgrund der Zuordnung und Nummerierung der zu vermarktenden Grundstücke ist es weiterhin notwendig, entstehende Straßen im Industriegebiet zu benennen.

 

Die Planstraße A soll nach dem Unternehmer Wilhelm Trumann benannt werden. Der am 12.05. 1886 in Celle geborene Wilhelm Trumann erlernte das Schlosserhandwerk und betrieb von 1892 bis 1928 in Aschersleben eine Firma, welche hauptsächlich Geldschränke herstellte.

 

Die Planstraßen B, C, D sollen nach dem Ascherslebener Unternehmer Heinrich Lapp benannt werden. Der im Jahr 1880 geborene Heinrich Lapp kam 1888 als 28jähriger Bohringenieur nach Aschersleben und gründete die Firma „Heinrich Lapp Tiefbohrungen“, welche alle zu Tiefbohrungen notwendigen Maschinen und Geräte herstellte. Nach dem Zusammenbruch des Unternehmens im Jahr 1918 schied Heinrich Lapp aus dem Unternehmen aus. Im Januar 1937 verstarb Heinrich Lapp in Aschersleben und wurde auf dem Ascherslebener Friedhof beigesetzt.

 

Die Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr erfolgt erst nach Fertigstellung und Übergabe. Erst nach Bekanntmachung der Widmungsverfügung im Amtsblatt wird diese wirksam und das allgemeine Benutzungsrecht geschaffen.

 

 

 


Zuständigkeit:

 

§ 44 (3) Nr. 9 und 14 GO LSA, § 6 StrGLSA

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Industriegebiet Güstener Straße  erhält den Namen

 

                                    „Industriegebiet Zornitzer Weg“

 

  1. Die in diesem Industriegebiet entstehende Straße (Planstraßen A)  erhält den Namen

 

                                    „Wilhelm-Trumann-Straße“

 

  1. Die in diesem Industriegebiet entstehende Straße (Planstraßen B, C, D) erhält den Namen

 

                                    „Heinrich-Lapp-Straße“

 

  1. Die in diesem Industriegebiet entstehenden Straßen (Planstraßen A, B, C, D) werden nach Fertigstellung und Übergabe als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

Lageplan

 

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

  6                            /                                 /