Den Argumenten
der CDU-Fraktion aus der Begründung des Antrages kann gefolgt werden.
Nach der
Kreisgebietsreform vom 01. Juli 2007 und mit der daraus resultierenden Änderung
des Landesplanungsgesetzes erfolgte eine Anpassung des Gebietszuschnittes der 5
Planungsregionen. Der neu entstandene Salzlandkreis mit dem ehemaligen
Landkreis Aschersleben-Staßfurt (außer Falkenstein) wurde der Planungsregion
Magdeburg zugeordnet.
Mit der
Zuordnung hat die RPG Magdeburg für das Gebiet gem. § 7 Abs. 5
Raumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Landesplanungsgesetz das Verfahren für
den Regionalen Entwicklungsplan Harz fortgeführt.
Für die Stadt
Aschersleben gelten nach wie vor die Festsetzungen der Ziele der Raumordnung
und Landesplanung aus dem REP Harz bis zum Inkrafttreten eines neuen REP
Magdeburg (vor 2017). Die Mitwirkung der Stadt Aschersleben war und ist in der
Regionalversammlung der REPG Harz und REPG Magdeburg gewährleistet.
Der Landkreis
bleibt die untere Planungsbehörde.
Mit der
Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist die Wiederzuordnung der Stadt
Aschersleben zur Planungsregion Harz zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Dem Antrag
der CDU-Fraktion, Antragsnummer 93/13,
zum
Wechsel der Stadt Aschersleben der Planungsregion Magdeburg in die
Planungsregion Harz wird zugestimmt.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Antrag an das Ministerium
für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen.
Beschluss:
1.
Dem
Antrag der CDU-Fraktion, Antragsnummer 93/13,
zum Wechsel der Stadt Aschersleben
der Planungsregion Magdeburg in die Planungsregion Harz wird zugestimmt.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Antrag an das Ministerium
für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen.
- mehrheitlich bestätigt -