Beschluss: ungeändert beschlossen

Den Argumenten der CDU-Fraktion aus der Begründung des Antrages kann gefolgt werden.

 

Nach der Kreisgebietsreform vom 01. Juli 2007 und mit der daraus resultierenden Änderung des Landesplanungsgesetzes erfolgte eine Anpassung des Gebietszuschnittes der 5 Planungsregionen. Der neu entstandene Salzlandkreis mit dem ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt (außer Falkenstein) wurde der Planungsregion Magdeburg zugeordnet.

Mit der Zuordnung hat die RPG Magdeburg für das Gebiet gem. § 7 Abs. 5 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit dem Landesplanungsgesetz das Verfahren für den Regionalen Entwicklungsplan Harz fortgeführt.

Für die Stadt Aschersleben gelten nach wie vor die Festsetzungen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung aus dem REP Harz bis zum Inkrafttreten eines neuen REP Magdeburg (vor 2017). Die Mitwirkung der Stadt Aschersleben war und ist in der Regionalversammlung der REPG Harz und REPG Magdeburg gewährleistet.

Der Landkreis bleibt die untere Planungsbehörde.

Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist die Wiederzuordnung der Stadt Aschersleben zur Planungsregion Harz zu beantragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Dem Antrag der CDU-Fraktion, Antragsnummer 93/13,

zum Wechsel der Stadt Aschersleben der Planungsregion Magdeburg in die Planungsregion Harz wird zugestimmt.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Antrag an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen.

 


Beschluss:

 

1.      Dem Antrag der CDU-Fraktion, Antragsnummer 93/13,

zum Wechsel der Stadt Aschersleben der Planungsregion Magdeburg in die Planungsregion Harz wird zugestimmt.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Antrag an das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen.

 

 


 - mehrheitlich bestätigt -