Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “CURA Broich Uhler Oepen GbR“ Bonn. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 28. August 2013 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 23.09.2013 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten

 

Zum Geschäftsjahr 2012:

 

Zunächst sei vorangestellt, dass aufgrund des tragischen Erdrutsches am 18. Juli 2009 der Concordia-See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt sind. Damit ist derzeit noch immer keine touristische Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen weiterhin „auf Eis“.

 

Am 09. Juli 2013 wurden auf einer öffentlichen Veranstaltung von den Gutachtergruppen zur Ermittlung der Ursachen für das Böschungsversagen die Ergebnisse vorgestellt. Die Grundwasser-verhältnisse in den Kippen und den Grundwasserleitern über und unterhalb der Kohle, insbesondere der hohe Druck im Grundwasserleiter unter der Kohle waren von besonderer Bedeutung für das Entstehen des Unglücks. Nach notwendigen Sicherungs- und ersten Sanierungsmaßnahmen im Rutschungsgebiet wurde für das Nordufer Schadeleben eine zeitlich und räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in der Saison 2015 in Aussicht gestellt.

 

Verbunden mit der Sperrung des Sees waren jedoch 2012 wiederum Einnahmeausfälle für die Gesellschaft (fehlende Parkplatz- und Nutzungsgebühren sowie Einnahmen aus Tageskarten) zu verzeichnen. Durch Einsparungen bei den Kosten und äußerst sparsame Haushaltsführung hat die Gesellschaft versucht, die fehlenden Einnahmen zu kompensieren.

 

Ersatzinvestitionen konnten nach wie vor nur in sehr geringem Umfang durchgeführt werden.

 

Zur Ertragslage: Die Umsatzerlöse beliefen sich auf  63,4 Tsd. EUR und erhöhten sich leicht um 1,3 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten die Parkplatzgebühren mit ca. 23,3 Tsd. EUR (im Vorjahr 23,8 Tsd. EUR).

 

Das Geschäftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von ca. 674,35 EUR ab. Die Bilanzsumme verringerte sich um ca. 67,8 Tsd. EUR und beträgt nunmehr 1,76 Mio. EUR. Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss leicht auf 849,2 Tsd. EUR und ist mit 48,2% (Anteil an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen. Allerdings wird es auch weiterhin notwendig sein, Zuschüsse von Seiten der Gesellschafter zur Sicherung der Liquidität zu leisten.

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen  im  abgelaufenen  Wirtschaftsjahr ca. 220,0 Tsd. EUR (im Vorjahr 200,5 Tsd. EUR). Davon hat die Stadt Aschersleben 2012 einen Betrag von 11,5 Tsd. EUR (im Vorjahr 11,7 Tsd. EUR) geleistet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie keine Tatsachen feststellen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Bestandsgefährdende Risiken werden aufgrund der guten Eigenkapitalquote und der vorhandenen liquiden Mittel für das Folgejahr nicht gesehen, wenn der strikte Sparkurs fortgesetzt wird. Mittelfristig könnten Risiken bestehen, wenn sich die Finanzsituation der Gesellschafter verschlechtert.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern.

 

Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


Zuständigkeit: § 44 Abs. 2, § 121 GO LSA i.V.m. § 42 a GmbHG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2012 festzustellen,

 

b)     den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 674,35 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage: (PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes 2012 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH


Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)     den Jahresabschluss zum 31.12.2012 festzustellen,

 

b)    den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten und

 

c)     dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 674,35 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

 

 


- mehrheitlich bestätigt -