Sitzung: 30.10.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: /, Enthaltungen: /
Beschluss:
Der Stadtrat
Aschersleben beschließt den Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16,
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen)
in der vorliegenden Fassung.
Die Begründung mit
Umweltbericht zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 wird
gebilligt.
Der Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch
mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für
die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung
von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Beschluss-Nr. 572/13