Sitzung: 19.11.2012 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: V/0542/12
Die zur Zeit geltende Hundesteuersatzung der
Stadt Aschersleben stammt noch aus dem Jahre 1999. Daneben gelten in
zahlreichen Ortschaften noch die Regelungen der von diesen beschlossenen
Hundesteuersatzungen.
Um die Regelungen der Hundesteuer an die
geltende Gesetzeslage anzupassen sowie eine Gleichbehandlung aller Einwohner
der Stadt Aschersleben herbeizuführen, sollen die Steuersätze für die Stadt
Aschersleben vereinheitlicht werden, sofern dem aufgrund von Regelungen in
Gebietsänderungsverträgen nichts entgegensteht.
Dabei soll die Steuer für den 1. Hund künftig
50 Euro, für den 2. Hund 100 Euro, jeden weiteren Hund 125 Euro sowie für
gefährliche Hunde 600 Euro jährlich betragen.
Zuständigkeit:
§ 44 Abs. 3 Ziffer 1 GO LSA
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt
Aschersleben.
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Oberbürgermeister
Anlage
Ja Nein Enthaltungen
4 4 1
(über die so
geänderte Vorlage)