Die zur Zeit geltende Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben stammt noch aus dem Jahre 1999. Daneben gelten in zahlreichen Ortschaften noch die Regelungen der von diesen beschlossenen Hundesteuersatzungen.

 

Um die Regelungen der Hundesteuer an die geltende Gesetzeslage anzupassen sowie eine Gleichbehandlung aller Einwohner der Stadt Aschersleben herbeizuführen, sollen die Steuersätze für die Stadt Aschersleben vereinheitlicht werden, sofern dem aufgrund von Regelungen in Gebietsänderungsverträgen nichts entgegensteht.

 

Dabei soll die Steuer für den 1. Hund künftig 50 Euro, für den 2. Hund 100 Euro, jeden weiteren Hund 125 Euro sowie für gefährliche Hunde 600 Euro jährlich betragen.


Zuständigkeit:

 

§ 44 Abs. 3 Ziffer 1 GO LSA

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben.

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage