Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben werden von der Stadt Aschersleben, zur Erfüllung der Aufgaben nach Bestattungsgesetz und Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt der Grund und Boden nebst darauf stehender Gebäude der nachfolgenden Ortsteilfriedhöfe sowie das dazugehörige Inventar zur Nutzung übertragen.

 

a.) Gemarkung Klein Schierstedt        Flur: 1, Flurstück : 515            Größe:   5.064,00m2

b.) Gemarkung Groß Schierstedt        Flur: 2, Teilfläche aus

Flurstück : 548                        Größe:   7.448,00m2

c.) Gemarkung Schackenthal              Flur: 3, Teilfläche aus

Flurstück : 2                            Größe:   2.434,00m2

d.) Gemarkung Schackstedt               Flur: 2, Teilfläche aus

Flurstück: 1063                       Größe: 12.141,00m2

e.) Gemarkung Mehringen                  Flur: 2, Flurstück: 194             Größe: 10.525,00m2

f.) Gemarkung Drohndorf                  Flur: 1, Flurstück: 24               Größe:   5.075,00m2

g.) Gemarkung Freckleben                  Flur: 4, Teilfläche aus

Flurstück: 249                         Größe:    8.356,00m2

h.) Gemarkung Wilsleben                   Flur: 4, Flurstück: 42/1            Größe:   7.660,00m2

i.) Gemarkung Neu Königsaue           Flur: 8, Flurstück: 1                 Größe:   3.352,00m2