Sitzung: 14.12.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben werden von
der Stadt Aschersleben, zur Erfüllung der Aufgaben nach Bestattungsgesetz und
Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt der Grund und Boden nebst
darauf stehender Gebäude der nachfolgenden Ortsteilfriedhöfe sowie das
dazugehörige Inventar zur Nutzung übertragen.
a.) Gemarkung
Klein Schierstedt Flur: 1, Flurstück : 515 Größe: 5.064,00m2
b.) Gemarkung Groß Schierstedt Flur: 2, Teilfläche aus
Flurstück : 548 Größe: 7.448,00m2
c.) Gemarkung Schackenthal Flur: 3, Teilfläche aus
Flurstück : 2 Größe: 2.434,00m2
d.) Gemarkung Schackstedt Flur: 2, Teilfläche aus
Flurstück: 1063 Größe:
12.141,00m2
e.) Gemarkung
Mehringen Flur: 2, Flurstück: 194 Größe:
10.525,00m2
f.) Gemarkung Drohndorf Flur: 1, Flurstück: 24 Größe: 5.075,00m2
g.) Gemarkung Freckleben Flur: 4, Teilfläche aus
Flurstück: 249 Größe: 8.356,00m2
h.) Gemarkung
Wilsleben Flur: 4, Flurstück: 42/1 Größe: 7.660,00m2
i.) Gemarkung
Neu Königsaue Flur: 8, Flurstück: 1 Größe: 3.352,00m2