Sitzung: 14.12.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben
soll der Bebauungsplan Nr. 42
"Gewerbegebiet - Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im
Norden durch die Grenze des ehemaligen Werksgebiets (Flur 83 Flurstücke. 25/7,
26/1 und 33/26), im Osten durch den Fallersleber Weg, im Süden wiederum durch
die Grenzen des ehemaligen Werksgeländes und Westen durch das Tierheim und den
Garagenkomplex der V.-Tereschkowa-Straße begrenzt. Die überplante Fläche
beträgt ca. 10,11 Hektar (also 101.096 m²).
2. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger des Solarparks und
zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage
3 abgeschlossen werden.