Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1.      Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

soll der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet - Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord" aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Grenze des ehemaligen Werksgebiets (Flur 83 Flurstücke. 25/7, 26/1 und 33/26), im Osten durch den Fallersleber Weg, im Süden wiederum durch die Grenzen des ehemaligen Werksgeländes und Westen durch das Tierheim und den Garagenkomplex der V.-Tereschkowa-Straße begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 10,11 Hektar (also 101.096 m²).

 

2. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger des Solarparks und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen werden.