Sitzung: 22.06.2011 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
- Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, in der Zeit vom 22.06.2011 bis zur
nächsten ordentlichen Stadtratssitzung nach der Sommerpause 2011 über die
in § 4 Abs. 4, Ziff.3 und § 4 Abs. 5, Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt
Aschersleben sowie § 4 Abs. 4, Ziff. 2 der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben u d § 7 Abs. 2,
Ziff. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der
Stadt Aschersleben geregelten Wertgrenzen hinaus in unbegrenzter Höhe
abschließend über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VOB,
VOL, VOF und HOAI zu entscheiden.
- Dieser Beschluss steht
unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Mittel im Haushalt 2011
eingestellt worden sind und im Einzelfall die Dringlichkeit des
Vergabebeschlusses gegeben ist.
- Über die gefassten
Vergabebeschlüsse ist dem Stadtrat in seiner nächsten ordentlichen Sitzung
Bericht zu erstatten.
- Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss entscheidet ebenfalls über den Abschluss von
Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 8 Jahren über die in § 4 Abs. 5 festgelegten Wertgrenzen hinaus.