Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

 

  1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, in der Zeit vom 22.06.2011 bis zur nächsten ordentlichen Stadtratssitzung nach der Sommerpause 2011 über die in § 4 Abs. 4, Ziff.3 und § 4 Abs. 5, Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben sowie § 4 Abs. 4, Ziff. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben u d § 7 Abs. 2, Ziff. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben geregelten Wertgrenzen hinaus in unbegrenzter Höhe abschließend über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VOB, VOL, VOF und HOAI zu entscheiden.

 

  1. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Mittel im Haushalt 2011 eingestellt worden sind und im Einzelfall die Dringlichkeit des Vergabebeschlusses gegeben ist.

 

  1. Über die gefassten Vergabebeschlüsse ist dem Stadtrat in seiner nächsten ordentlichen Sitzung Bericht zu erstatten.

 

  1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss entscheidet ebenfalls über den Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 8 Jahren über die in § 4  Abs. 5 festgelegten Wertgrenzen hinaus.