Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

 Vor dem Hintergrund, dass das OVG Magdeburg die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Lange Gasse“ für städtebaulich gerechtfertigt gehalten und damit die städtebauliche Konzeption gebilligt hat, tritt die Stadt in das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches ein.

 

                                                                                                             


Ja                        Nein                     Enthaltungen