Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

 

1.       Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in § 2 der Haushaltssatzung 2010 festgesetzten verbleibenden Kredite in Höhe von 4.086.307,92 Euro sowie die in § 2 der Haushaltssatzung 2011 festgesetzten Kredite in Höhe von 1.084.708 Euro zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.

 

          Der Gesamtkreditbetrag darf 5.171.015,92 Euro nicht übersteigen.

 

2.       Der höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.

Die Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 20 Jahre nicht übersteigen.

Die Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu erfolgen.