Sitzung: 19.05.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
1. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in § 2 der Haushaltssatzung 2
Der
Gesamtkreditbetrag darf 5.171.
2. Der
höchstzulässige Zinssatz wird auf 6 % festgelegt.
Die Zinsbindung bei Kreditaufnahme soll 2
Die Kreditaufnahme hat unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher
Gesichtspunkte zu erfolgen.