Sitzung: 19.05.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den
Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der
Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch mit den wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu jedermanns
Einsicht öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.