Sitzung: 23.03.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt mit dem Salzlandkreis
die Vereinbarung zur Aufnahme von
Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. §
66 Schulgesetz abzuschließen.