Sitzung: 01.12.2010 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
1. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Programms zur Teilentschuldung
der kommunalen Finanzhaushalte (Sachsen-Anhalt STARK II) Umschuldungen von
Kommunaldarlehen, deren Zinsbindungsfristen in dem Zeitraum
2. Der
Oberbürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, die Inanspruchnahme des
Förderprogramms Sachsen-Anhalt STARK II für die Ablösung von Darlehen, die
außerhalb des Förderzeitraumes 2