Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

 

1.       Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Programms zur Teilentschuldung der kommunalen Finanzhaushalte (Sachsen-Anhalt STARK II) Umschuldungen von Kommunaldarlehen, deren Zinsbindungsfristen in dem Zeitraum 01. 03. 2010 bis 31. 12. 2014 auslaufen, vorzunehmen und die mit dem Programm verbundene Konsolidierungspartnerschaft abzuschließen.

 

2.       Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, die Inanspruchnahme des Förderprogramms Sachsen-Anhalt STARK II für die Ablösung von Darlehen, die außerhalb des Förderzeitraumes 2010 – 2014 liegen, bis zum höchstmöglichen förderfähigen Betrag zu beantragen.