Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Straße einschließlich Entwässerungsanlage und die Straßenbeleuchtungsanlage im Drosselweg zu errichten.
  2. Die Umlage der Herstellungskosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung in 2 Abrechnungsabschnitten.
  3. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 50 % der Bauleistungen nach Beginn des Bauvorhabens erhoben.